Öffentlich vereidigte Sachverständige




Sachverständigenwesen
 
 


Die Wirtschaft würde ohne Sachverständige nicht funktionieren. Eine Rechtsordnung wäre ohne Sachverständige nicht vorstellbar. Ohne Sachverständige blieben viele Rechtsstreitigkeiten unaufklärbar und unauflösbar. Der Rechtsfriede wäre empfindlich gestört. Aufgabe des Gesetzgebers war es daher, Vorsorge dafür zu treffen, dass Sachverständige verschiedener Disziplinen in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

So hat die Handwerkskammer gemäß §91 Abs. 1 Ziffer 8 der Handwerksordnung die Aufgabe Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen.

Die Bestellungsvoraussetzungen regelt die Sachverständigenordnung.

Das Leitbild des handwerklichen Sachverständigen geht von einem Sachverständigen aus, der Handwerker ist, oder im handwerksähnlichen Gewerbe tätig ist. Er soll damit die in seiner beruflichen Praxis erworbenen Erfahrungen anderen zur Verfügung stellen, die auf fachliche Beurteilung angewiesen sind.

Sachverständige werden öffentlich bestellt und vereidigt, was für ihre Qualität und Seriosität bürgt.

Stefan Ehle
Sonnenbachweg 41 b
86169 Augsburg
Telefon und Fax 0821/749883
E-Mail stefanehle@t-online.de


Weitere Informationen erhalten sie unter:
www.sachverstaendige-maler.de